Virtueller Summenzähler einfach erklärt
- Der virtuelle Summenzähler ersetzt einen früher notwendigen physischen Summenzähler.
- Er berechnet den Gesamtverbrauch rechnerisch aus den einzelnen Wohnungszählern.
- Das spart Installationsaufwand, besonders bei bestehenden Gebäuden.
- Er macht die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen für Mieterstrom deutlich einfacher.
Inhaltsverzeichnis
Der virtuelle Summenzähler ist eines der wichtigsten technischen Messkonzepte im Mieterstrom – und einer der Gründe, warum sich auch bestehende Photovoltaikanlagen oft unkompliziert für Mieterstrom nutzen lassen.
Das klassische Problem
Früher war für Mieterstromprojekte häufig ein zusätzlicher physischer Summenzähler notwendig, der den gesamten Gebäudeverbrauch erfasst. Der Einbau eines solchen Zählers ist aufwendig und in bestehenden Gebäuden manchmal technisch kaum umsetzbar.
Die Lösung: rechnerische Summierung
Beim virtuellen Summenzähler werden die Messwerte aller einzelnen, ohnehin vorhandenen Wohnungszähler softwareseitig zusammengeführt. Der Gesamtverbrauch des Gebäudes wird also nicht mehr physisch, sondern rechnerisch ermittelt.
Der virtuelle Summenzähler ist inzwischen ein etabliertes, von den Netzbetreibern anerkanntes Messkonzept und wird bei den meisten unserer Projekte eingesetzt.
Welche Vorteile das bringt
Der Verzicht auf einen zusätzlichen physischen Zähler spart Installationskosten und -aufwand erheblich. Besonders bei bestehenden Gebäuden mit bereits vorhandener PV-Anlage lässt sich dadurch ein Mieterstromkonzept meist ohne größeren baulichen Eingriff nachrüsten.
Passt das zu jedem Gebäude?
In den allermeisten Fällen ja. Ob der virtuelle Summenzähler für Ihr konkretes Gebäude infrage kommt, hängt von der vorhandenen Zählerinfrastruktur ab – das prüfen wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstanalyse.
Passende Fragen
Der Netzbetreiber stellt weiterhin die Netzinfrastruktur und den Reservestrom bereit, falls die Solaranlage den Bedarf nicht vollständig deckt. Wir übernehmen die komplette Kommunikation und Anmeldung gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber, sodass für Eigentümer und Mieter kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
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