Häufige Fragen
Das Herzstück unserer Website: Antworten auf alle Fragen rund um Mieterstrom, WEG und Wirtschaftlichkeit.
Nein, ein Speicher ist keine Voraussetzung für Mieterstrom. Er kann jedoch die Eigenverbrauchsquote deutlich erhöhen, da tagsüber erzeugter Solarstrom auch abends genutzt werden kann. Ob sich ein Speicher für Ihr Gebäude lohnt, prüfen wir individuell.
Eine moderne, nachhaltige Energieversorgung wirkt sich positiv auf die Attraktivität und damit langfristig auch auf den Wert einer Immobilie aus. Zusätzlich profitieren Sie bereits während der Nutzungsdauer von laufenden Erträgen aus dem Mieterstromkonzept.
Ja, Mieterstrom wird über den sogenannten Mieterstromzuschlag im EEG gefördert. Zusätzlich gibt es je nach Region und Projekt weitere Förderprogramme, etwa von der KfW. Wir prüfen für jedes Projekt, welche Förderungen infrage kommen, und übernehmen die Beantragung für Sie.
In den meisten Fällen ja. Häufig genügt die Nachrüstung eines geeigneten Messkonzepts, etwa eines virtuellen Summenzählers, um aus einer bestehenden Anlage ein Mieterstromprojekt zu machen – meist ohne größeren baulichen Eingriff in Ihre Anlage.
Ja. Wir prüfen für ganze Immobilienportfolios systematisch, welche Gebäude sich für Mieterstromkonzepte eignen, und entwickeln ein skalierbares Rollout-Konzept – von der Einzelprüfung bis zur portfolioweiten Umsetzung.
Ja. Mieterstrom ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klar geregelt, unter anderem mit einer gesetzlichen Preisobergrenze und dem sogenannten Kopplungsverbot: Mieterstrom darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden, jeder Mieter kann frei wählen. Wir setzen alle Projekte unter Berücksichtigung dieser Vorgaben um.
Der Mieterstrompreis muss gesetzlich mindestens 10 % unter dem Grundversorgungstarif Ihres Netzgebiets liegen. In der Praxis liegt die Ersparnis oft noch darüber, da Mieterstrom ohne die Vertriebskosten großer Energiekonzerne kalkuliert werden kann.
Grundsätzlich ja, allerdings bringt das erhebliche zusätzliche Pflichten mit sich, etwa als eigener Stromlieferant. In der Praxis entscheiden sich die meisten Gemeinschaften daher für einen externen Betreiber wie uns, der Planung, Betrieb und Abrechnung vollständig übernimmt.
In den meisten Mehrfamilienhäusern mit geeigneter Dachfläche rechnet sich Mieterstrom durch zusätzliche Erträge aus der Dachpacht oder dem Stromverkauf. Wir prüfen für jedes Gebäude individuell die Wirtschaftlichkeit und legen Ihnen eine transparente Kalkulation vor, bevor Sie sich entscheiden müssen.
Nein. Sie können die Rolle des Stromlieferanten an uns oder einen unserer Partner übertragen. Dadurch übernehmen wir sämtliche Pflichten wie Abrechnung, Kundenservice und gesetzliche Meldungen – Sie profitieren von den Erträgen, ohne operative Verantwortung zu tragen.
Nein. Gesetzlich ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass Mieterstrom nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden darf. Sie können frei entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen oder bei Ihrem bisherigen Stromanbieter bleiben – ganz ohne Nachteile für Ihr Mietverhältnis.
Die Installation der Anlage betrifft das Gemeinschaftseigentum und wird per Mehrheitsbeschluss entschieden. Ob ein einzelner Mieter das Mieterstromangebot nutzt, bleibt jedoch immer freiwillig – niemand ist verpflichtet, den Liefervertrag abzuschließen.
Ein virtueller Summenzähler erfasst rechnerisch die Summe aller Wohnungszähler und ersetzt so einen früher notwendigen zusätzlichen physischen Summenzähler. Das spart Installationsaufwand und macht die Nachrüstung bestehender Anlagen für Mieterstrom deutlich einfacher und günstiger.
Ein Energiemanagementsystem steuert automatisch, wie Solarstrom, Speicher und Netzbezug im Gebäude verteilt werden. Es sorgt dafür, dass jederzeit möglichst viel selbst erzeugter Strom genutzt wird, ohne dass Eigentümer oder Mieter manuell eingreifen müssen.
Mieterstrom ist Solarstrom, der direkt auf oder an einem Gebäude erzeugt und an die dort wohnenden Mieterinnen und Mieter geliefert wird – ohne Umweg über das öffentliche Netz. Nur der zusätzliche Strombedarf, der nicht durch die Solaranlage gedeckt wird, kommt weiterhin aus dem Netz. Für Mieter bedeutet das meist einen günstigeren, regional erzeugten Strompreis; für Eigentümer eine zusätzliche Einnahmequelle.
Der Mieterstromvertrag endet automatisch mit dem Auszug aus der Wohnung. Es entstehen keine Kündigungsfristen oder Nachteile, die über die üblichen Fristen eines Stromliefervertrags hinausgehen. In Ihrer neuen Wohnung schließen Sie bei Bedarf einfach einen neuen Vertrag ab.
Der Mieterstromvertrag ist an die Wohnung, nicht an die Person gebunden. Zieht ein Mieter aus, endet automatisch der bisherige Liefervertrag; der neue Mieter erhält bei Einzug ein neues Angebot. Für Sie als Eigentümer entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.
In unserem gängigsten Modell übernehmen wir die Investitionskosten für Planung, Anlage und Messtechnik vollständig. Sie erhalten im Gegenzug eine Dachpacht oder eine Beteiligung an den Stromerlösen. Alternative Modelle mit Eigeninvestition sind möglich und werden individuell besprochen.
Seit der WEG-Reform 2020 genügt für bauliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung in der Regel eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die genauen Mehrheitsverhältnisse hängen von Ihrer individuellen Teilungserklärung ab – wir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihrem Verwalter.
Die konkrete Rendite hängt von Standort, Dachfläche und Verbrauchsstruktur des jeweiligen Gebäudes ab. Mieterstrom-Projekte bieten in der Regel eine planbare, langfristige Rendite mit geringer Schwankungsbreite, da Erträge über feste Stromlieferverträge abgesichert sind. Wir erstellen Ihnen vorab eine transparente Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Wie bei jeder Investition bestehen technische und regulatorische Restrisiken, etwa durch Änderungen der Förderbedingungen. Wir minimieren diese Risiken durch sorgfältige technische Planung, rechtssichere Vertragsgestaltung und laufende Betriebsüberwachung Ihrer Anlagen.
Der Netzbetreiber stellt weiterhin die Netzinfrastruktur und den Reservestrom bereit, falls die Solaranlage den Bedarf nicht vollständig deckt. Wir übernehmen die komplette Kommunikation und Anmeldung gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber, sodass für Eigentümer und Mieter kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Nein. Wir übernehmen den technischen und kaufmännischen Betrieb über die gesamte Laufzeit, inklusive Wartung, Abrechnung und Kundenservice für die Mieter. Sie erhalten regelmäßige Reportings zu Erträgen und Anlagenperformance, ohne operativ eingebunden zu sein.
Je nach Gebäude und Genehmigungslage dauert ein Mieterstromprojekt von der ersten Beratung bis zur Inbetriebnahme in der Regel drei bis sechs Monate. Wir informieren Sie in jeder Phase über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte, damit Sie jederzeit den Überblick behalten.
Genauso sicher wie mit jedem anderen Stromtarif. Reicht die Solarenergie vom Dach nicht aus, wird automatisch und unterbrechungsfrei Strom aus dem öffentlichen Netz zugeschaltet. Sie merken davon im Alltag nichts – die Versorgung ist jederzeit gewährleistet.
Beim klassischen Netzstrom kommt die Energie ausschließlich vom öffentlichen Versorger. Bei Mieterstrom wird zunächst der vor Ort erzeugte Solarstrom genutzt, erst der darüber hinausgehende Bedarf wird aus dem Netz gedeckt. Technisch ändert sich für die Mieter nichts – lediglich der Stromliefervertrag wechselt zum Mieterstromanbieter, bei gleichbleibender Versorgungssicherheit.
Kosten und Erträge werden in der Regel entsprechend den Miteigentumsanteilen verteilt, wie es auch bei anderen Gemeinschaftskosten üblich ist. Die genaue Verteilung wird im Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt und von uns transparent in der laufenden Abrechnung abgebildet.
Je nach Projekt kommen Eigenkapital, klassische Bankfinanzierung oder spezielle Förderkredite zum Einsatz. Wir beraten Sie zu den für Ihr Vorhaben passenden Finanzierungsmodellen und unterstützen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.
Ihr Verbrauch wird über einen modernen Zähler exakt erfasst und Ihnen genau wie bei einem klassischen Stromtarif in Rechnung gestellt – mit einer verständlichen, transparenten Jahresabrechnung inklusive Abschlägen.
Die Installation einer Photovoltaikanlage zur Mieterstromversorgung wird in der Eigentümerversammlung beschlossen. Wir bereiten dafür alle notwendigen Unterlagen und eine verständliche Wirtschaftlichkeitsberechnung vor und stehen bei Rückfragen während der Versammlung persönlich zur Verfügung.