Häufige Fragen: WEG

Grundsätzlich ja, allerdings bringt das erhebliche zusätzliche Pflichten mit sich, etwa als eigener Stromlieferant. In der Praxis entscheiden sich die meisten Gemeinschaften daher für einen externen Betreiber wie uns, der Planung, Betrieb und Abrechnung vollständig übernimmt.

Die Installation der Anlage betrifft das Gemeinschaftseigentum und wird per Mehrheitsbeschluss entschieden. Ob ein einzelner Mieter das Mieterstromangebot nutzt, bleibt jedoch immer freiwillig – niemand ist verpflichtet, den Liefervertrag abzuschließen.

Seit der WEG-Reform 2020 genügt für bauliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung in der Regel eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die genauen Mehrheitsverhältnisse hängen von Ihrer individuellen Teilungserklärung ab – wir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihrem Verwalter.

Kosten und Erträge werden in der Regel entsprechend den Miteigentumsanteilen verteilt, wie es auch bei anderen Gemeinschaftskosten üblich ist. Die genaue Verteilung wird im Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt und von uns transparent in der laufenden Abrechnung abgebildet.

Die Installation einer Photovoltaikanlage zur Mieterstromversorgung wird in der Eigentümerversammlung beschlossen. Wir bereiten dafür alle notwendigen Unterlagen und eine verständliche Wirtschaftlichkeitsberechnung vor und stehen bei Rückfragen während der Versammlung persönlich zur Verfügung.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Mieterstrom-Projekt starten.

Unverbindlich. Persönlich. Kompetent.

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